Neue Sportbootführerschein Verordnung seit 1.5.2017

Gültigkeit

Der Motorbootführerschein Binnen ist die amtliche Erlaubnis zum Führen eines Motorbootes auf Bundeswasserstraßen und auf internationalen Binnenwasserstraßen zu nichtgewerblichen Zwecken.   Von ehemals 3,68 kw / 5PS Motorleistung ist auf Landesebene die Motorleistung auf 15 PS frei gegeben worden. Diese Regelung findet auf dem Rhein und Berlin keine Anwendung.

Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge bis 20 m.

Er ist Zeit Lebens gültig, ohne weitere Prüfung. Aktuell zu lesen www.bundesgesetzblatt.de