Wir geben die Geld zurück Garantie für die Bootsfahrschule Bindow

Der Erfolg einer Prüfung läßt sich selbstverständlich nicht garantieren.
Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Sportbootführerscheinprüfung für Binnen – Motor / See und Funkzeugnisse Binnen UBI sowie See SRC ist nach unserer Auffassung so hoch, weil wir als Ausbilder ein massives Interesse am Erfolg des Schülers haben.

„Verdient ist die Kursgebühr für uns erst mit dem Erfolg des Schülers“

Uns ist dieser Firmengrundsatz sehr wichtig.
Gemäß den nachstehenden Garantiebestimmungen, hat der Schüler die Wahl zwischen der Zurückerstattung gezahlter Lehrgangsgebühren, oder der kostenfreien Nachschulung bis zum Erfolg.
Wir verkaufen ein besonders wertvolles Gut, nähmlich Sicherheit.
Das kann man nicht zu Dumpingpreisen anbieten.
Mit der richtigen Ausbildung und dem richtigen Fahrlehrer braucht man keine Angst vor der Prüfung haben.
Unsere kleinen Schulungsgruppen sind beliebt.
Der theoretische Unterricht ist abwechslungsreich und informativ.
Alle praktischen Fahrstunden sind beim gleichen Fahrlehrer und auf dem späteren Prüfungsboot.

 Garantiebestimmungen     Geld zurück Garantiegeld 2

in der Boots – Fahrschule Bootshalle Bindowbrück

Die Geld zurück Garantie tritt in Kraft mit der vollständigen Bezahlung der Kursgebühr bei Lehrgangbeginn.
Die Inanspruchnahme der Geld zurück Garantie muss vorab der Bootsfahrschule schriftlich angezeigt werden.

Auf Wunsch des Schülers werden die Ausbildungsgebühren zu 100 % zurückerstattet, wenn er an einem Lehrgang der Boots – Fahrschule Bootshalle Bindowbrück vollständig teilgenommen hat und die betreffende Prüfung in Theorie und Praxis nicht bestanden hat.

Auf Wunsch des Schülers werden die Ausbildungsgebühren zu 50 % zurückerstattet, wenn er an einem Lehrgang vollständig teilgenommen hat und die betreffende Prüfung in einem Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) nicht bestanden hat.
Macht der Schüler von der Rückzahlung Gebrauch, so gilt der Ausbildungsvertrag mit der Auszahlung als beendet.
Verzichtet der Schüler auf die Rückzahlung der Ausbildungsgebühren so sind alle erforderlichen Nachschulungen kostenfrei, die einen Lehrgang gestalten.

Sollte der Prüfling bei der Prüfung manipulieren oder gegen den Rat der Ausbildungsschule an einer Prüfung teilnehmen, so erlischt die Geld – zurück – Garantie vollständig.

Um Missbrauch vorzubeugen sind Prüfungsgebühren von der Geld – zurück - Garantie ausgenommen. Die Prüfungsgebühr wird vom Fahrschüler persönlich an die Prüfungskommission überwiesen.

Rückerstattungsansprüche sind spätestens innerhalb von 1 Woche nach dem betreffenden Prüfungsdatum schriftlich anzuzeigen.
Der Rückerstattungsanspruch wird nur rechtskräftig, wenn die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen in diesem Zeitraum vom Schüler zurückgegeben werden.
Die Auszahlung erfolgt sofort in Bar nach Rückgabe der Schulungsunterlagen.

Fordern Sie uns – Es ist immer gut, selbst zu wissen, wo es lang geht.

Diese Garantiebestimmungen holen auch die letzte Landratte in unsere Boots – Fahrschule.
Wäre doch gelacht, wenn du der Einzige wärst, der an Land bleiben muss.