UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ( UBI )

Kurs am 22. / 23. Februar 2025

Ausbildungszeit Samstag / Sonntag bitte erfragen
Nach vorheriger Anmeldung ist es möglich auch direkt noch mal an dem Funkgerät vor der Prüfung zu üben.

Info zum UKW Funkschein Binnen
Das UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW - Funkanlagen in der Binnenschifffahrt.
Das UBI ist international und zeitlich unbefristet gültig, jedoch nicht auf den Seeschifffahrtsstraßen.
Das Zeugnis ist für die Berufs- und Sportschifffahrt gültig. 
Ist auf einem Boot ein betriebsfähiges Funkgerät verbaut, so muss der Schiffsführer im Besitz eines Funkzeugnisses sein.
Wer die Berliner Innenstadt auf dem Boot durchfahren möchte, muss im Besitz von einem UBI Funkschein Binnen sein. Ein Handfunkgerät ist nicht erlaubt.
Ist das Funkgerät auch für den See Bereich zugelassen, so ist neben dem Funkschein Binnen auch der Funkschein See mitzuführen.
Diese Befähigungszeugnisse müssen immer dem Schiffsführer zugeteilt sein.
Es reicht nicht, wenn neben dem Schiffsführer eine andere Person diesen Funkschein hat.
Bei einer Kontrolle der Wasserschutzpolizei ohne gültiges Funkzeugnis kann ein Bußgeld fällig werden, oder das Gerät muss still gelegt werden.
Im Moment ist ab der Oberbaumbrücke Berlin von 19 bis 9 Uhr die Durchfahrt freigegeben.
Dies soll sich aber in kürze ändern und für Boote ohne Funkgerät gesperrt werden.
Während ich mit einem Handy nur einen einzigen Teilnehmer erreiche, sendet das an Boot verbaute Funkgerät an alle sich in der Reichweite befindlichen Funkstellen.
Im Notfall erreiche viel mehr potentielle Hilfe.
Die hohe frequentierte Schifffahrt nutzt den Binnenfunk z.B. beim Wechsel der Fahrwasserseite, Überholen, Begegnen an Engstellen und fürs Schleusen.
Komfort ist Anmelden an den Schleusen, oder beim Hafenmeister nach freiem Liegeplatz fragen, sich aktuell Wetternachrichten zuholen, oder mit Freunden Infos auszutauschen.

Kursanmeldung  oder Anfragen über Termine, das Kontaktformular stellen,
oder Whatsapp 0157  8128 1157
(Text - wichtig Postanschrift um den Infobrief zu senden),
Kursgebühr  160.00 € inkl.
+ Theoretische Ausbildung zum Funkzeugnis UBI
+ Praktische Ausbildung zum Funkzeugnis an den Funkgeräten
+ intensives Training in kleinen Gruppen, Praxisorietierter Funkunterricht,
+ Individuelle Terminabsprachen für zusätzliche Zeit am Funkgerät üben sind möglich.
+ Exklusive Prüfungsgebühr + Nebenkosten für die Abnahme der Prüfung  108,71 €

+ Schulungsunterlagen inkl Lehrbuch &amtl. Amtliche Prüfungsbögen die auch zur Prüfung benutzt werden, können zum Buchladenpreis in der Schule erworben werden.

Voraussetzung:
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Die Vorbereitung und Antragsausfüllung machen wir gemeinsam zu Beginn des Kurses.
Um einen zeitnahen Prüfungstermin zu gewährleisten, benötigen Sie folgende Prüfungsunterlagen:
+ Teilnahme ab Mindestalter : 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
+ Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern
+ 1 Passbild (35 x 45 mm nicht älter als sechs Monate, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
+ Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
+ Personalausweisoder Reisepassin Kopie
+ Ausgefüllter und unterschriebener Antrag zur Zulassung zur Prüfung.
+ggf eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ, oder SRC

Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer
praktischen Prüfung.


Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunk nachgewiesen werden:
+ wesentliche Merkmale ( Verkehrskreise )
+ Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
+ Funkstellen
+ Frequenzen und ihre Nutzung
+ Automatische Senderidentifikationssystem ( ATIS )
+ Bestimmung / Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Dazu muss ein Multiple-Choise-Fragebogen bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog können Sie bei uns zum Buchladenpreis erwerben.

Praxis
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schifffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im einzelnen werden gefordert:
+ Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk  ( Abgabe und Aufnahme von Not-,   Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr,  Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache )
+ Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer  Schiffsfunkstelle ( UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre / Squelch )
+ Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk ( Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen ) 
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Gebühren und Nebenkosten
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Aufnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Sprechfunkzeugnisses zusammen.
Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

Summe ( Gesamtprüfung ) 108,71 €
Verwendungszweck :

Name Vorname Tag der Prüfung Art der Prüfung Bootsfahrschule Prüfungsort
Mustermann Max 11.11.2023 UBI BS Bindow ?

Kontoinhaber Prüfungszentrum Brandenburg, Ralph Klose
IBAN DE 95 1605 0000 1000 626 110


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach 7 Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.




 

Seefunk SRC: wird im Allgemeingebrauch auch Funkschein See betitelt

Kurs am 22. / 23. Februar 2025

Ausbildungszeit SRC Samstag  / Sonntag bitte erfragen
+ Flexibel üben am Funkgerät vor der Prüfung

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (abgekürzt als SRC vom engl Short Range Certificate) berechtigt zum Betrieb
einer UKW - Seefunkanlage, ist international und zeitlich unbefristet gültig.
Dient der Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem mit einer Reichweite bis 35 sm auf Sportbooten.. 
Es ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW - Funkanlage an Bord ist.
Ausrüstungspflicht ab 12m Bootslänge.

Früher galt es als ausreichend, wenn ein Crew - Mitglied das passende Funkzeugnis hat. Das hat sich geändert.
Aktuell gilt:
Hat dein Boot eine UKW - Kombianlage für den wechselseitigen Einsatz im mobilen Seefunkdienst bzw. im Binnenschifffahrtsfunk
dann muss der Schiffsführer das Zeugnis haben, wofür die Funkanlage eingestellt ist.

Kursanmeldung oder Anfragen über Termine, das Kontaktformular stellen,

oder Whatsapp 0157 8128 1157  ( Text - wichtig Postanschrift um den Infobrief zu senden)
Kursgebühr 200,00 € inkl.
+ Theoretische Ausbildung zum Funkkurs SRC
+ Praktische Ausbildung zum Funkzeugnis an den Funkgeräten
+ Individuelle Terminabsprache für zusätzliche Zeit am Funkgerät üben
+ Exklusive Prüfungsgebühr + Nebenkosten für die Abnahme der Prüfung  127,88 €

+ Schulungsunterlagen inkl. Lehrbuch & amtl. Prüfungsbögen die auch zur Prüfung benutzt werden,
können zum Buchladenpreis in der Schule erworben werden.

Voraussetzung:
Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Die Vorbereitung und Antragsausfüllung machen wir gemeinsam zu Beginn des Kurses.
Um einen zeitnahen Prüfungstermin zu gewährleisten, benötigen Sie folgende Prüfungsunterlagen:
+ Teilnahme ab Mindestalter : 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
+ Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern
+ 1 Passbild (35 x 45 mm nicht älter als sechs Monate, Halbprofil ohne Kopfbedeckung)
+ Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
+ Personalausweis oder Reisepass in Kopie
+ Ausgefüllter und unterschriebener Antrag zur Zulassung zur Prüfung.
+ ggf eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ, oder UBI


Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen ( schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not- , Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Theorie
in der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
+
Mobiler Seefunk
+
Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
+
öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
+
Engilsche Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es bei uns zum Buchladenpreis zu erwerben.


Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabetes mit anschließender Übersetzung ins Deutsche.
Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.


Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen- Seefunkanlagen abgewickelt. Im einzelnen werden gefordert:
+
Pflichtaufgaben ( Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen).
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
+
Sonstige Fertigkeiten ( Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet, Speicherabfrage und Empfangsbestätigung, Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten, Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes Abgabe der Sicherheitsmeldung, Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Abwicklung des Routine- funkverkehrs mit einer Seefunkstelle, Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle, Einstellen des Controllers).
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann des SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung ( APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.


Gebühren und Nebenkosten
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Aufnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen.
Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Betreitstellung von Prüfungsräumen beinhaltet. Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.


Gebühren SRC
Zulassung- Prüfung Theorie / Praxis- Erteilung Funkbetriebszeugnis - Nebenkosten
Summe ( Gesamtprüfung ) 127,88 €

Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden - Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten - andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nach sieben Tagen vor dem selben Prüfungsausschuss möglich.