Für die Zulassung zur Prüfung sind folgende Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungsterminan die Prüfungskommission zu senden. Sonst wird der Schüler nicht zur Prüfung zugelassen.
A / Ein Passbild nicht älter als 12 Monate, mit Namen des Antragstellers auf der Rückseite.
Größe 38 x 45 mm ,das den Bewerber ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt.
B / Kopie eines gültigen KFZ – Führerscheins und der PA – Ausweis,
mit Vor – u. Rückseite ( kann in unserer Boots – Fahrschule kopiert werden ).
Das Original muß am Prüfungstag gezeigt werden können.
Wer keinen Führerschein besitzt, benötigt ein polizeiliches Führungszeugnis,
nach den Vorschriften des Bundeszentralregisters, nicht älter als 6 Monate.
Zu beantragen beim zuständigen Meldeamt des Schülers!
Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr ist kein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
C / Ärztliches Zeugnis gemäß Vordruck für Sportbootführerscheinbewerber
Muss von einem Arzt unterzeichnet sein.
Kann nach Vereinbarung bei uns im Hause erledigt werden.
Die Verantwortung für diese Eintragung übernimmt der unterzeichnende Arzt.
Hinweis:
Es gilt kein berufliches Zeugnis (LKW – Pilot – Lokführer), welches diesen Vordruck ersetzt.
Auch kein Bluttest ect was manche Ärzte haben möchten durchführen lassen.
Partner unserer Boots – Fahrschule - Arzt für das Ärztliche Zeugnis kommt vor Ort
+++ Er kommt vor Kursbeginn nach Bindow, bei einer vorgelegten Anmeldung. mit der Kursanmeldung +++
Ein durch Prüfung erworbener SBF See oder Binnen ( Segeln ) ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist, Original Ausweis am Tage der Prüfung vorlegen, Kopie beifügen für die Prüfungsunterlagen.
Schüler mit Legasthenie o.ä. bringen durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaften Nachweis.
In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden.
D / Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
Für Schüler zwischen dem 16.und 18. Lebensjahr müssen die Eltern die Kursanmeldung und den Prüfantrag unterschreiben.
Zur Prüfung muss ein Elternteil vor Ort erscheinen. Die erste mögliche Zulassung der Jugendlichen zur Prüfung, besteht drei Monate vor dem 16.Geburtstag (Taggenau).
E / Antrag auf Zulassung zur Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen / See / Funk
Wird in der Bootsfahrschule Bindow im Kurs mit uns gemeinsam ausgefüllt.
F / Kursgebühr inkl. gestzl. Mwst. ist nach aktuellem Stand zum 1.Kurstag bitte bei uns in bar zu entrichten.
G / Prüfungsgebühr inkl. gesetzl. Mwst. ist nach aktuellem Stand an die Prüfungskommission direkt zu überweisen.
Binnen (Vollprüfung Theo + Praxis 127,79 €).
Wenn der vorläufige Ausweis beantragt wird, zusätzlich (23,83 €), eine gesamte Summe überweisen 151,62 €.
See (Vollprüfung Theo + Praxis 147,31 €) +vorläufiger (23,83 €), eine gesamte Summe überweisen 171,14 €.
Frist 12 Tage vor Prüfungstermin muss Gutschrift beim Prüfungszentrum eingegangen sein.
Erst nach Kursanmeldung die Gebühr überweisen.
H / Wenn vorhanden SBF See kopieren, Original zur Prüfung mitbringen.